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Sie möchten ihre Immobilien energetisch effizienter werden lassen durch eine Sanierung?
Doch Ihnen mangelt es an Kapital und an Krediten mit niedrigen Zinsen?

Die KfW Kredite fördern ihre Modernisierung indem Sie KfW 151/152 mit Tilgungszuschüssen anbieten.
Wie Sie diese Kredite bekommen, wie hoch der Zinssatz ist und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
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Mit KfW 151 zum KfW-Effizienzhaus - Für Einzelmaßnahmen KfW 152

Für die Eigenheimsanierer, die einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen wollen und somit auch Tilgungszuschuss bekommen können, ist der KfW 151 Kredit, der richtige.
Je Wohnungseinheit, gilt die Darlehensobergrenze 100.000 €.
Eine Wohneinheit wird als abgeschlossene Wohnung mti eigenem Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette, definiert.

Der KfW 152 Kredit hingegen, kommt bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen in Frage, mit einem kleinen Tilgungszuschuss und einer Darlehenobergrenze von 50.000 € pro Wohneinheit.

 

Grundvoraussetzungen für Kredit KfW 151/152

Die erste Grundvoraussetzung für beide Kreditformen ist es, dass die Beantragung des Kredites über den Energieberater und vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme erfolgt.
Die zweite Voraussetzung ist, dass die Bauanzeige bzw der Bauantrag für das Wohngebäude vor dem 01.02.2002 erfolgte.

Wurde der Bauantrag bzw. die Bauanzeige allerdings nach dem 01.02.2002 aber noch vor dem 01.01.2009 gestellt, bietet sich der Ergänzungskredit 167 an.
Dieser fördert allerdings nur den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien (z.B. Pelletheizung, Wärmepumpe, Solarthermie).

 

Ab wann ist der baubegleitende Energieberater Pflicht?

Der Energieberater ist für die Fördermittelbeantragung in jedem Fall notwendig.
Eine Baubegleigtung geht jedoch noch einen Schritt weiter und sichert die Qualität der energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Wird eine Baubegleitung im Rahmen des KfW-Kredits in Anspruch genommen, so wird dies durch einen Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten für den Energieberater, durch das KfW-Programm 431, gefördert.
Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung, ist bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erforderlich und nachzuweisen, denn sonst haben Sie keinen KfW-Kredit Anspruch.

 

Zinssätze und Laufzeiten von KfW 151/152

Verschiedene Anlaufzeiten und Laufzeiten sind möglich, dabei wird zwischen Annuitäten- und endfälligem Darlehen unterschieden. 
Grundlegend stehen folgende Kreditmodelle zur Verfügung:

Sollzins (effektiv)LaufzeitTilgungsfreie AnlaufzeitZinsbindung
0,75 % / (0,75%) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre*
0,75 % / (0,75%) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre*
0,75 % / (0,75%) 21 bis 130 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre*
*Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für Anschlussfinanzierung

Endfälliges Darlehen*
Sollzins (effektiv)Laufzeit
0,75 % / (0,75%) 4 bis 10 Jahre
* Über die gesamte Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Die gesamte Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit.



Laufzeit

Bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren stehen Ihnen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung:

  • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren (10/2)
  • bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)
  • bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreihahren (30/5)
  • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilhgung zum Laufzeitende (10/10)

 
Tilgungszuschüsse zum KfW 151 Kredit

Zur ganzheitlichen Sanierung von Bestandsgebäuden, stellt der Tilgungszuschuss von KfW 151 einen besonderen Anreiz dar.
Durch diesen Kredit kann der Effektivzins weiter gesenkt werden und sogar negativ werden.
Das bedeutet dass man inklusive Zinsen weniger zurückzahlen muss, wenn man den Kredit aufgenommen hat.
Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt dabei von dem anstrebenden KfW-Effizienzhaus-Standard ab.

EnergiestandardTilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 55 27,5% - max. 27.500 € pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 22,5% - max. 22.500 € pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 10,0% - max. 7.500 € pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 12,5% - max. 12.500 € pro Wohneinheit
Denkmal 12,5% - max. 12.500< € pro Wohneinheit
Heizungs-/Lüftungspaket 12,5% - max. 6.250 € pro Wohneinheit
Einzelmaßnahmen 7,5% - max. 3.750< € pro Wohneinheit



Weitere KfW-Kredite und Förderungsmöglichkeiten

Wenn Sie aufgrund des Baujahres von den KfW Krediten 151 / 152 und dem KfW-Zuschuss 430 ausgeschlossen wurden, können sie dank des KfW-Kredits 167 möglicherweise ihren Traum von der Sanierung erfüllen.
Mit dem KfW-Kredit 431 können Sie Ihren baubegleitenden Energieberater unterstützen lassen, bzw. kann über die BAFA eine "Vor-Ort"-Beratung gefördert werden, wenn Sie einen Effizienzhausstandard anstreben.



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