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Der KfW-Kredit 167 „Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit“ hilft Ihnen bei der Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien. 

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Was fördert der KfW-Kredit 167?

Um ihre Heizungsanlage, die vor dem 01. Januar 2009 installiert wurde, auf erneuerbare Energien umzustellen, ist der KfW-Kredit 167 die richtige Wahl.


Folgende Heizungsanlagen werden von KfW gefördert:

  • Solarthermie-Anlagen (bis 40 m² Bruttokollektorfläche)
  • Biomasse-Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (z.B. Pellet- oder Holzhackschnitzelheizungen)
  • Wärmepumpen mit einer Leistung bis 100 kW
Hinweis: Die technischen Anforderungen und Richtlinien, sind Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Diese sind z. B. eine gewisse Mindestjahresarbeitszahl einer Wärmepumpe.


Wie fördert der KfW-Kredit 167?
Kreditbetrag:
  • Max. 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit.
    (Als Wohneinheit gilt: Eine abgeschlossene Wohnung mit eigenem Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und WC)
  • Die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung, ist die Bemessungsgrundlage.

Sonderfälle:
  • Die Bemessungsgrundlage ist beim Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten, gemäß Kaufvertrag
  • Bei Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen ist die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten die Bemessungsgrundlage.


Laufzeit und Zinssatz
Zinsbindung
Sollzins (Effektivzins) Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
• Für die gesamte Kreditlaufzeit wird der Zinssatz festgeschrieben.
• Geltend sind der am Tag der Zusage gültige Programmzinssatz oder der bei Antragseingang für Sie günstigere Programmzinssatz.
• Für nicht abgerufene Kreditbeiträge fallen nach 4 Monaten (ab Zusagedatum) noch 0,25% Bereitstellungsprovision an.
1,35% (1,36%) 4-10 Jahre 1-2 Jahre 10 Jahre

Welche Fördermittel sind mit dem KfW-Kredit 167 kombinierbar?

Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen, öffentlichen Fördermitteln (z.B. Krediten, Zulagen und Zuschüssen) möglich. Verschiedene, mit dem KfW-Kredit 167, kombinierbare Programme sind:

  • KfW-Kredit 151/152 - "Energieeffizientes Sanieren"
  • KfW-Kredit 430 - "Investitionszuschuss"
  • KfW-Kredit 431 - "Energieeffizientes Sanieren - Baubegleitung"


Hinweis: Bei einer Fördermittel-Kombination dürfen die förderfähigen Aufwendungen nicht von der Summe der öffentlichen Förderzusagen überstiegen werden. Diese Regelung ist bei Antragsstellen auf den Ergänzungskredit anzuwenden.

Zusätzlich ist diese Regelung auch bei späteren Beantragungen von Unterstützungen gültig (z.B. BAFA-Zuschüsse).

Sonderfall: Sie haben keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 152 und den KfW-Zuschuss 430 wenn Sie BAFA-Zuschüsse zu Heizungsanlagen (betrieben auf Basis erneuerbarer Energien) bekommen. Der KfW-Kredit 167 wird jedoch trotzdem gewährt.

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