Sie haben eine Sanierung oder eine Modernisierung Ihres Hauses geplant? |
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Was fördert der Zuschuss KfW 430?
Dieser Zuschuss bietet sich für alle Maßnahmen an, die durch das Eigenkapital finanziert werden.
Die Grundvoraussetzungen sind:
- Der Antrag muss vor dem Baubeginn durch einen Energieberater gestellt werden.
- Die Bauanzeige bzw. der Bauantrag Ihrer Immobilie muss vor dem 01.02.2002 erfolgt sein.
- Sie sind der Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit max. 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung.
- Ausgeschlossen sind Ferienhäuser und -Wohnungen.
Wie fördert KfW 430?
Die Förderung kann sich auf bis zu 30 Prozent der gesamten Investitionskosten bzw. auf bis zu 30.000,- Euro je Wohneinheit belaufen.
Wie hoch der KfW 430 Zuschuss jeweils ausfällt, hängt jedoch davon ab, welcher KfW-Effizienzhaus standart durch die Sanierung erreicht wird, oder ob es sich um Einzelmaßnahmen handelt.
Sanierung auf KfW-Effizienzshaus-Standard | Höhe des KfW-Zuschusses 430 | ||
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Stand: August 2015 | |||
KfW-Effizienshaus 55 | 30% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 € für jede Wohneinheit | ||
KfW-Effizienshaus 70 | 25% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 25.000 € für jede Wohneinheit | ||
KfW-Effizienshaus 85 | 20% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 20.000 € für jede Wohneinheit | ||
KfW-Effizienshaus 100 | 17,5% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 17.500 € für jede Wohneinheit | ||
KfW-Effizienshaus 115 | 15% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 € für jede Wohneinheit | ||
KfW-Effizienshaus Denkmal | 15% Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 € für jede Wohneinheit |
Sanierung von einzelnen Bauteilen | Höhe des KfW-Zuschusses 430 | ||
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Stand: August 2015 | |||
Einzelmaßnahme (Tausch der Heizung, Tausch der Lüftungsanlage) | 15 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 € für jede Wohneinheit* | ||
Einzelmaßnahme (Dämmung etc.) | 10 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 € für jede Wohneinheit* |
*Bitte beachten: Zuschussbeträge werden erst ab 300 € ausgezahlt. Die Maßnahme muss also ein Mindestvolumen von 3.000 € übersteigen, andernfalls wird keine Förderung gewährt.
Welche konkreten Maßnahmen fördert KfW 430?
Bestimmte Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung werden gefördert. Zu diesen gehören:
- Austausch der Heizungsanlage (nur Gas oder Öl)
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als 2 Jahre)
- Wärmedämmung von Wänden oder Geschossdecken
- Erneuerung/Dämmung des Daches
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
Nur wen Öl/Gas betriebene Heizungsanlagen erneuert werden, sind folgende Anlagen zusätzlich förderbar:
- automatisch beschickte Biomasseanlage (z.B. Holzpelletheizungen)
- automatisch beschickte Holzvergaser-Zentralheizungen
- Wärmepumpe (nach BAFA Richtlinie)
- solarthermische Anlage
Heizungslagen auf Basis Erneuerbarer Energien werden grundsätzlich durch das BAFA gefördert.
Mit welchen weiteren Fördermitteln ist der KfW 430 Zuschuss kombinierbar?
Grundsätzlich ist die Kombination des KfW 430 Zuschusses mit anderen öffentlichen Mitteln, z.B. Krediten, Zulagen und Zuschüssen möglich.
Im Folgenden sind verschiedene Programme dazu aufgelistet:
- KfW-Kredit 167 "Energieeffizientes Sanieren - Ergänzungskredit"
- KfW-Kredit 431 "Energieeffizientes Sanieren - Baubegleitung"
Hinweis: Eine Kombination der Fördermitten vol BADA und KfW ist nur zulässig, wenn ein gewisser KfW-Effizienzhaus-Standart angestrebt wird.
Weitere KfW-Kredite: