Unsere TOP-Angebote ...


Sie verwenden bereits ein KfW-Förderprogramm? Dann können sie auch zusätzlich das KfW 431 Zuschussprogramm in Anspruch nehmen.

Dabei wird ihnen ein kompetenter, unabhängiger und geprüfter, baubegleitender Energieberater an die Seite gestellt.
Wie hoch die Zuschüsse sind, wann sie Anspruch darauf haben und mit welchen Programmen dieser Zuschuss kombinierbar ist, erfahren Sie hier auf dieser Seite.

Mit dem KfW 431 den Energieberater finanzieren.

 KfW logo

 

Was leistet das KfW 431 Zuschussprogramm?

Wenn der Antragsteller die Dienstleistungen qualifizierter Experten bei seinem Sanierungsprojekt in Anspruch nimmt, unterstützt die KfW-Förderung die Baubegleitung finanziell.
Zuschüsse von 50 % Ihrer Kosten werden für den baubegleitenden Energieberater gewährt (dabei bis 4.000,- Euro pro Antragsteller und Vorhaben).

Die Antragstellung ist bis zu drei Monate nach dem Abschluss der energetischen Sanierung möglich.
Eine direkte Energieberater wie die BAFA es anbeitet, kann allerdings nicht über die KfW-Förderung beantragt werden.
Gestattet ist der KfW 431 Zuschuss nur im Zusammenhang mit der Förderung energetischer Sanierung eines Hauses oder von Einzelmaßnahmen.
Aber es lässt sich mit der Energieberatung, die BAFA gefördert wird, kombinieren.

Der baubegleitende Energieberater der KfW-Förderung kann zum Beispiel folgende Leistungen anbieten, die sie mit dem Zuschuss fördern können:

Leistungen des baubegleitenden Energieberaters:

Planung & Durchführung
  • Sanierungskonzept
  • Planung eines hydraulischen Abgleiches oder der Wärmebrückenminimierung
  • Blegleitung der Bauausführung
  • Durchführung einer Luftdichtheitsmessung durch Überprüfung des Lüftungkonzeptes

Abnahme & Bewertung
  • Überprüfung der Lüftungsanlage
  • Durchführung von Endtests
  • Thermographieaufnahmen des Gebäudes (Wenn dies nicht BAFA gefördert wird) 

Ausstellen eines Energieausweises
  • Erstellen einer Baudokumentation
  • Hinweise zur Gewährleistung der Energieeinsparung

 

Wer hat Anspruch auf den KfW 431 Zuschuss?

Wenn sie Eigentümer und Mieter sind (mit der Zustimmung Ihres Vermieters), sind Sie für den Zuschuss anspruchsberechtigt.

Hinweis: Wichtige Grundvorraussetzung ist, dass Sie ein anderes KfW-Förderprogramm bereits in Anspruch nehmen.

Damit kombinieren können Sie, zum Beispiel:
  • KfW-Kredit 151/152  „Energieeffizientes Sanieren“
  • KfW-Kredit 167 „Energieeffizientes Sanieren -  Ergänzungskredit“
  • KfW-Kredit 430 „Energieeffizientes Sanieren -  Zuschuss“

Ein baubegleitender Energieberater kann für Sie wichtig und hilfreich werden. Er überwacht den Bau und kann so auf Baumängel einwirken.
Lassen Sie sich diesen KfW Zuschuss nicht entgehen.

 



Weitere KfW-Kredite:

Derzeit Online

Aktuell sind 30 Gäste und keine Mitglieder online


Zum Kap 1a
35232 Dautphetal-Hommertshausen
T 06468 912830 · F 06468 912840

So finden Sie uns


Zum Seitenanfang